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- Mo 9 bis 17 Uhr
- Di - Do 14 bis 17 Uhr
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Wahlarzt - was bedeutet das?
Als Wahlarzt verrechne ich die Leistungen, die ich erbringe, direkt meinen Patientinnen und Patienten. Diese können die Rechnung dann bei der Krankenkasse einreichen und erhalten einen kleinen Teil der Kosten ersetzt. Wenn Sie möchten (und Ihre Krankenkasse dies unterstützt) kann ich die Rechnung auch sofort einreichen.
Welche Vorteile hat man als Patient?
Schnellere Terminvergabe: Wahlarztpraxen haben oft kürzere Wartezeiten für Termine im Vergleich zu Ärzten, die ausschließlich über die gesetzliche Krankenversicherung behandeln. Dies ermöglicht es, schneller eine medizinische Untersuchung oder Beratung zu erhalten.
Individuelle Betreuung und längere Untersuchungszeiten: Da ich als Wahlarzt nicht den Zeitdruck habe, der durch die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen entsteht, kann ich mir mehr Zeit für die individuelle Betreuung jedes Patienten nehmen. Dies kann zu gründlicheren Untersuchungen und ausführlicheren Gesprächen führen, was für die Diagnose und Behandlung vorteilhaft sein kann.
Manche Leistungen wie Ultraschall oder Kapillarmikroskopie sowie Behandlungen wie Infiltrationen kann ich direkt in der Ordination anbieten.
Individuelle Betreuung und längere Untersuchungszeiten: Da ich als Wahlarzt nicht den Zeitdruck habe, der durch die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen entsteht, kann ich mir mehr Zeit für die individuelle Betreuung jedes Patienten nehmen. Dies kann zu gründlicheren Untersuchungen und ausführlicheren Gesprächen führen, was für die Diagnose und Behandlung vorteilhaft sein kann.
Manche Leistungen wie Ultraschall oder Kapillarmikroskopie sowie Behandlungen wie Infiltrationen kann ich direkt in der Ordination anbieten.
Warum gibt es kaum Rheumatologen mit Kassenvertrag?
Es gibt keine speziellen Kassenverträge für Rheumatologen, da es sich hierbei bislang um ein "Zusatzfach" der Inneren Medizin, Orthopädie oder der Facharztausbildung für physikalische Medizin handelte.
Also müsste ich mich um einen Kassenvertrag für Innere Medizin bewerben. Die Vergütung dieses Vertrages setzt sich dann jedoch aus den Leistungen für den Besuch des Patienten (welche sehr gering sind) und der Bezahlung von zusätzlichen Leistungen wie Ultraschall, EKG, Fahrradbelastungstests, etc zusammen. Diese benötige ich aber nicht für die Behandlung rheumatischer Erkrankungen. Also müssten "Rheumatologen mit Kassenvertrag" ihre Ordination fast ausschließlich mit den Gesprächspauschalen finanzieren. Damit aber müssten die Termine so kurz sein, dass es nicht akzeptabel wäre.
Also müsste ich mich um einen Kassenvertrag für Innere Medizin bewerben. Die Vergütung dieses Vertrages setzt sich dann jedoch aus den Leistungen für den Besuch des Patienten (welche sehr gering sind) und der Bezahlung von zusätzlichen Leistungen wie Ultraschall, EKG, Fahrradbelastungstests, etc zusammen. Diese benötige ich aber nicht für die Behandlung rheumatischer Erkrankungen. Also müssten "Rheumatologen mit Kassenvertrag" ihre Ordination fast ausschließlich mit den Gesprächspauschalen finanzieren. Damit aber müssten die Termine so kurz sein, dass es nicht akzeptabel wäre.
Was ein Besuch in der Ordination kostet
Für den ersten Besuch in der Ordination verrechne ich derzeit 150 Euro, für Folgebesuche 110 Euro. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Sie können bar oder mit Bankomat- und Kreditkarte bezahlen.
Die Informationen auf dieser Seite können und sollen keinen Besuch bei einem Arzt oder Ärztin ersetzen und sollen weder zur Selbstdiagnose noch -therapie anleiten. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Hausarzt wenn Sie gesundheitliche Beschwerden haben.